Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Wenn Sie bereits über die FOR verfügen, können Sie hier ihre Fachhochschulreife (FHR) erwerben.
Die zweijährige Berufsfachschule (vormals: Höhere Berufsfachschule) vermittelt berufliche Kenntnisse in den unterrichteten Berufsfeldern und führt zum schulischen Teil der Fachhochschulreife oder – unter bestimmten Voraussetzungen – zur vollen Fachhochschulreife. Sie ist zum einen eine berufsbezogene Schule, in der Schülerinnen und Schüler berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf gehobenem Anspruchsniveau erwerben. Sie ist zum anderen auf den Erwerb der Studierfähigkeit (FH) der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.
Der zweijährige Bildungsgang Berufsfachschule (vormals: Höhere Berufsfachschule HBF) im Fachbereich Gesundheit und Soziales bietet die Möglichkeit sowohl den schulischen Teil der Fachhochschulreife als auch berufliche Kenntnisse in den Sozial- und Gesundheitswissenschaften zu erwerben. Der Bildungsgang ermöglicht einen Einstieg in ein Berufsfeld mit Zukunftsperspektive: Er bereitet die Schüler/-innen auf eine Ausbildung im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens vor. Der Abschluss berechtigt zudem zur Aufnahme einer Ausbildung in den Fachschulen des Sozialwesens oder zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen erforderliche Praktika absolviert werden. Vor- und Nachbereitung dieser Praktika sind u.a. Bestandteile des Unterrichts. Durch die Theorie- und Praxisverzahnung ist gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler eine grundlegende Vorbereitung auf berufliche Praxis erfahren.
Zum Besuch dieses Bildungsganges benötigen Sie:
2 Jahre
Berufsbezogener Lernbereich
Berufsübergreifender Lernbereich
Differenzierungsbereich
Nähere Informationen zum berufsbezogenen Lernbereich und den Profilfächer
Im Mittelpunkt des berufsbezogenen Lernbereiches stehen berufliche Tätigkeiten und Abläufe in Betrieben und Einrichtungen sowie das zielorientierte, planvolle und rationale Handeln von Menschen im Beruf. Im Fachbereich Gesundheit/Soziales greifen Sozial- und Fachkompetenz ineinander, da eine hohe Beziehungsfähigkeit, Anpassungs- und Durchsetzungsfähigkeit von grundlegender berufsqualifizierender Bedeutung ist.
Profilfächer
Die Entwicklung beruflicher, fachlicher, gesellschaftlicher und persönlicher Kompetenzen in den Bereichen GEW und SEW werden mit der Perspektive auf die Vorbereitung einschlägiger Berufsausbildungen gefördert. Gesundheits- und Pflegewissenschaftliche sowie Sozial- und Erziehungswissenschaftliche Theorien bilden eine Grundlage für den Erwerb studienbezogener Kompetenzen.
GEW: Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen, die sie befähigen, ihr eigenes Gesundheitsverhalten zu reflektieren und zur eigenen sowie zur Gesundheit anderer beizutragen. Sie werden auf eine verantwortungsvolle Rolle als Akteur im zunehmend bedeutsamen Gesundheitswesen vorbereitet. Praktische und theoretische Inhalte werden eng verzahnt.
SEW: Es werden grundlegende Kompetenzen pädagogischen Handelns vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion und die Fähigkeit, Alltagswissen durch wissenschaftliche Erkenntnisse zu erweitern. Praktische und theoretische Inhalte werden eng verzahnt.
Zeitlicher Rahmen der Praktika
Ziele
Praktika dienen der Ergänzung der Unterrichtsinhalte. Sie haben die Aufgabe:
Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen durch Anschauung und eigene Mitarbeit grundlegende Kenntnisse über Arbeits- und Leistungsprozesse erwerben sowie Einblicke in Zusammenhänge betrieblicher/beruflicher Praxis gewinnen. Dabei sollen sie berufs- und fachbezogene Aufgaben lösen und sich auch mit den sozialen und kommunikativen Situationen während des Berufsalltages in den Betrieben auseinandersetzen.
Anforderungen an die Praktikumsstelle
Es ist Aufgabe der Schülerinnen und Schüler einen geeigneten Platz für die Durchführung des Praktikums zu finden. Vor Aufnahme eines Praktikums sollen sie sich von der Schule über die Anrechnungsfähigkeit beraten lassen. Zur Sicherung der Qualität soll das Praktikum nur in hierfür geeigneten Betrieben, Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, in denen die entsprechenden Tätigkeiten ausgeführt werden können. Als geeignet gelten in der Regel:
Die wöchentliche Arbeitszeit regelt sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen (d.h. ca. 38,5 WST).
Der Praktikumsbetrieb oder die Einrichtung, in der das Praktikum abgeleistet wird, stellt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums nach der Praktikums- und Ausbildungsordnung sicher und stellt eine Praktikumsbescheinigung aus.
Tätigkeiten während des Praktikums
Im Praktikum soll ein möglichst breites Spektrum der nachfolgend aufgeführten Arbeitsbereiche abgedeckt werden. Insbesondere erwerben die Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über
Das Praktikum ist in hierfür geeigneten Betrieben und Einrichtungen durchzuführen, die sicherstellen, dass eine Anleitung durch eine Fachkraft erfolgt.
Für die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und praktischer Erfahrungen über Gesamtprodukte und -aufträge sowie Dienstleistungen und Arbeitsprozesse sind folgende Arbeitsbereiche maßgeblich:
Mit dem erfolgreichen Absolvieren dieses Bildungsganges erlangen Sie berufliche Kenntnisse im Berufsfeld Gesundheit/Soziales und studienbezogene Kompetenzen, die zur Aufnahme einer Ausbildung / eines Studiums grundlegend notwendig sind sowie der schulische Teil der FHR. In Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit wird der Erwerb der vollen Fachhochschulreife ermöglicht.
Neben vielen weiteren Möglichkeiten einer Fort- bzw. Weiterbildung, sind die wohl wichtigsten:
Mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunktes ein Übergang in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums möglich, um die Allgemeine Hochschulreife (AHR) zu erwerben.
Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung (fachlich nicht eingeschränkt)
Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung in den Fachschulen des Sozialwesens.
Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule (fachlich nicht eingeschränkt)
Infoblatt und Hinweise zur Anmeldung
Anschrift
Königstraße 1
45881 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20000
Fax: 0209 / 6384-20055
E-Mail: info@bkkoe.de
Öffnungszeiten Schulbüros (Königstraße und Augustastraße)
Mo. – Do. 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 11:30 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien:
Standort Königstraße Mo. – Fr. 9:00 bis 11:00 Uhr
Standort Augustastraße auf Anfrage über das Büro Königstraße
An den Brückentagen nach Himmelfahrt und Fronleichnam und zwischen
Weihnachten und Neujahr bleiben die Schulbüros geschlossen.
Anschrift
Augustastr. 52/54
45888 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20100
Fax: 0209 / 6384-20155
E-Mail: info@bkkoe.de
Öffnungszeiten Büro (außerhalb der Ferien)
Mo. bis Do. von 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. von 8:00 bis 11:30 Uhr