Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf einer beruflichen Erstausbildung und/oder Berufserfahrung auf. Die Fachschulen vermitteln einen staatlichen Berufsabschluss und einen höheren allgemeinbildenden Abschluss, die Fachhochschulreife. Die Ausbildung findet in den Lernorten Schule und Praxis statt.
Nachweis eines Praktikumsplatzes für drei Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe (durch Vorlage/Kopie des Ausbildungsvertrages)
sowie
Mittlerer Schulabschluss (FOR) und
oder
oder
Fachhochschulreife
oder
oder
Allgemeine Hochschulreife
Das erforderliche Praktikum muss in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe innerhalb eines Jahres absolviert und in dieser Form bescheinigt werden.
und
Drei Jahre praxisintegrierte Ausbildung: Im ersten und im zweiten Jahr findet der Unterricht an drei Wochentagen, im dritten Jahr an einem Wochentag statt. An den jeweils anderen Wochentagen wird die Ausbildung in der Praxiseinrichtung durchgeführt.
„Erzieherinnen und Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre (vgl. § 7 SGB VIII) in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr. Sie arbeiten familienergänzend, – unterstützend oder -ersetzend.“ (Quelle: Bildungsplan Fachschulen des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (nrw.de), S. 15, Abrufdatum: 14.10.2021)
Mögliche Arbeitsfelder sind Tageseinrichtungen für Kinder, Familienzentren, Tagespflegeeinrichtungen, Offene Ganztagsgrundschulen, Kinder- und Jugendheime sowie Jugendfreizeiteinrichtungen.
I. Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Der fachrichtungsbezogene Lernbereich findet in Lernfeldern statt:
In jedem Ausbildungsjahr werden alle sechs Lernfelder unterrichtet.
II. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
III. Differenzierungsbereich
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Die Einrichtung darf maximal 20 km von der Schule entfernt sein.
Bisher arbeiten in dieser Ausbildungsform folgende Träger mit uns erfolgreich zusammen oder sie haben das Interesse an einer Zusammenarbeit geäußert:
Es ist nötig beim Träger der angestrebten Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Anschreiben, Lebenslauf, aktuellen Zeugnissen, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc.
Wir empfehlen Ihnen FRÜHZEITIG mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz zu beginnen.
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende Kooperationsvereinbarung unterschreiben und Ihnen die Ausbildungsabsichtserklärung ausstellen. Außerdem müssen Sie einen Ausbildungsvertrag am ersten Schultag nachweisen.
Ja, der Träger muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung zahlen. Diese soll den jeweiligen Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – entsprechen.
Infoblatt und Hinweise zur Anmeldung
Anschrift
Königstraße 1
45881 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20000
Fax: 0209 / 6384-20055
Öffnungszeiten Schulbüros (Königstraße und Augustastraße)
Mo. – Do. 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 11:30 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien:
Standort Königstraße Mo. – Fr. 9:00 bis 11:00 Uhr
Standort Augustastraße auf Anfrage über das Büro Königstraße
An den Brückentagen nach Himmelfahrt und Fronleichnam und zwischen
Weihnachten und Neujahr bleiben die Schulbüros geschlossen.
Anschrift
Augustastr. 52/54
45888 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20100
Fax: 0209 / 6384-20155
Öffnungszeiten Büro (außerhalb der Ferien)
Mo. bis Do. von 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. von 8:00 bis 11:30 Uhr