Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Die Ausbildung findet im Dualen System statt, d.h. es gibt einen schulischen Teil und einen praktischen Teil, der in der Rechtsanwaltskanzlei / im Notariat stattfindet.
Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen; wünschenswert ist die Fachoberschulreife. Die deutsche Sprache sollte in Schrift und Wort gut beherrscht werden. PC-Kenntnisse und die Fähigkeit zu Organisieren sind wünschenswert.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (kann bei Vorliegen der Allgemeinen Hochschulreife um ein Jahr verkürzt werden; eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG ist möglich, wenn der Leistungsdurchschnitt bei mindestens 2 liegt) und endet mit einer Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer. Die Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r.
Mit dem Berufsschulabschluss wird mindestens der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zuerkannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach der Ausbildung z.B. zur Rechtsfachwirtin bzw. zum Rechtsfachwirt qualifizieren.
Seit dem Ausbildungsjahr 2015/16 gibt es einen neuen Bildungsplan, der sich durch Lernfeldunterricht auszeichnet.
Das ehemalige Fach „Notariat“ bekommt ab sofort mit dem Fach „Notarielle Geschäftsprozesse“ eine eigenständige Note.
Die Aufgabe der Berufsschule ist es, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Neu ist, dass der Unterricht in Lernfeldern erfolgt, die sich an Situationen aus dem beruflichen Alltag orientieren.
Berufsbezogener Lernbereich
Die fachlichen Inhalte der bisherigen Fächer Rechts- und Wirtschaftskunde, Verfahrensrecht, Kostenrecht, Rechnungswesen und Textverarbeitung finden sich in den einzelnen Lernfeldern wieder. Es gibt übergeordnete sog. Bündelungsfächer, denen die einzelnen Lernfelder zugeordnet sind:
Berufsübergreifender Lernbereich
Differenzierungsbereich
In Ihrer Ausbildung zur/m Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachfachangestellten durchlaufen Sie 14 bzw. 16 Lernfelder, die den Ausbildungsjahren fest zugeordnet sind.
1. Ausbildungsjahr
Das erste Ausbildungsjahr ist für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r identisch.
2. Ausbildungsjahr
Ab diesem Jahr wird die Ausbildung für die Rechtsanwaltsfachangestellten und die Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten teilweise spezifisch durchgeführt.
3. Ausbildungsjahr
Den aktuellen Bildungsplan finden Sie hier als *.pdf-Dokument.
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt in (enger) Zusammenarbeit mit den Rechtsanwalts- und Notarskanzleien, die die eigentlichen Vertragspartner unserer Schüler sind. Diese Kanzleien haben unterschiedliche Schwerpunkte bei der Rechtsvertretung (z. B. Strafrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht etc.) und weisen organisatorisch strukturelle als auch bezüglich ihrer Größe Besonderheiten auf.
Mit dem Berufsschulabschluss wird mindestens der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zuerkannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich nach der Ausbildung z.B. zum/r Rechtsfachwirt/in qualifizieren.
Regelmäßig unternehmen wir
Anschrift
Königstraße 1
45881 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20000
Fax: 0209 / 6384-20055
E-Mail: info@bkkoe.de
Öffnungszeiten Schulbüros (Königstraße und Augustastraße)
Mo. – Do. 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 11:30 Uhr
Öffnungszeiten in den Ferien:
Standort Königstraße Mo. – Fr. 9:00 bis 11:00 Uhr
Standort Augustastraße auf Anfrage über das Büro Königstraße
An den Brückentagen nach Himmelfahrt und Fronleichnam und zwischen
Weihnachten und Neujahr bleiben die Schulbüros geschlossen.
Anschrift
Augustastr. 52/54
45888 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20100
Fax: 0209 / 6384-20155
E-Mail: info@bkkoe.de
Öffnungszeiten Büro (außerhalb der Ferien)
Mo. bis Do. von 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. von 8:00 bis 11:30 Uhr