Berufskolleg Königstraße

der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium

0209 / 6384-20000

Königstraße 1

0209 / 6384-20100

Augustastraße 52/54

Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (früher Hauswirtschaftshelfer)

Duales System - Fachpraktiker

Fachpraktiker/in für Hauswirtschaft

Allgemeine Informationen

Fachpraktikerausbildungen sind anerkannte Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen nach §66 BBiG./§42mHwO.

Schulabgänger der Förderschulen, mit Schwerpunkt Lernen kommen für diese Berufe in Frage.

Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages ist ein entsprechendes Gutachten der Agentur für Arbeit. Die Ausbildungen werden überwiegend in Kooperation mit Maßnahmeträgern und /oder anderen Kooperationsbetrieben durchgeführt.

Tätigkeitsbeschreibung Fachpraktiker/in für Hauswirtschaft

Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft kümmern sich um die Haushaltsführung. Sie arbeiten dabei mit, die Speisen zuzubereiten. Zum Beispiel putzen und schälen sie Gemüse. Sie bereiten einfache Gerichte auch selbst zu. Außerdem richten Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft die Mahlzeiten an und servieren diese. Auch lagern und überwachen sie die Vorräte an Lebensmitteln. Zudem reinigen Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft Wohnräume und Schlafzimmer, Bäder und Wirtschaftsräume. Sie waschen zum Beispiel Tischdecken und Bettbezüge, trocknen und bügeln diese. Darüber hinaus dekorieren Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft die Räume.

Typischerweise arbeiten Sie in folgenden Einrichtungen:

  • Privathaushalte
  • Heime
  • Jugendherbergen
  • Hotels und Restaurants

Die Ausbildung wird durchgeführt auf der Grundlage der Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Nahrungsmittelverarbeitung und der Berufsgenossenschaft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Als Zielgruppe dieser von der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen geförderten Maßnahme gelten Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund eines besonderen
Förderbedarfs für eine reguläre betriebliche Ausbildung sowie für eine reguläre außerbetriebliche Ausbildung nicht in Betracht kommen und eine erhöhte Förderung im sozialen, psychischen, physischen, kognitiven und emotionalen Bereich benötigen.

Die Feststellung der Art und Schwere des Förderbedarfs erfolgt auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung. Die Psychologen der Agentur für Arbeit in Bochum und Gelsenkirchen sowie die Reha-Berater der Berufsberatung sind angehalten, über jeden Auszubildenden ein detailliertes Gutachten zu erstellen. Zugangsvoraussetzung zu einer Reha-Ausbildung ist die Teilnahme an einer mindestens sechsmonatigen, auf die Zielgruppe ausgerichtete, Fördermaßnahme. Hierzu informiert Sie die Agentur für Arbeit.

Auskunft geben:

kollegium-katrin-kruse

Katrin Kruse

Bereichsleitung
kollegium-jeanette-difort

Jeanette Difort

Bildungsgangleitung