Berufskolleg Königstraße

der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium

0209 / 6384-20000

Königstraße 1

0209 / 6384-20100

Augustastraße 52/54

Heilerziehungspflege (PIA)

Bildungsgänge Fachschule

Heilerziehungspflege (PIA)

Informationen Fachschule

Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf einer beruflichen Erstausbildung und/oder Berufserfahrung auf. Die Fachschulen vermitteln einen staatlichen Berufsabschluss und einen höheren allgemeinbildenden Abschluss, die Fachhochschulreife. Die Ausbildung findet in den Lernorten Schule und Praxis statt.

Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)

Die Aufnahme ist abhängig vom Schulabschluss und der beruflichen Vorbildung. Sie benötigen:

Einen mittleren Schulabschluss (FOR)

  • und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 2-Jähriger Dauer, oder
  • eine fachfremd abgeschlossene Berufsausbildung und 6 Wochen Praktikum im Bereich Mensch mit Behinderung, oder
  • eine einschlägige 5-jährige Berufstätigkeit.

Eine Fachhochschulreife

  • im Sozial- und Gesundheitswesen, oder
  • fachfremd abgeschlossen und 6 Wochen Praktikum im Bereich Mensch mit Behinderung, oder
  • den schulischen Teil abgeschlossen und 1 Jahr Praktikum (FSJ, BFD)

Eine allgemeine Hochschulreife

  • und 6 Wochen Praktikum im Bereich Mensch mit Behinderung

Zusätzlich erforderlich:

  • Einreichen einer beglaubigten Kopie des Arbeitsvertrags (Dienstvertrags) über 19,5 Stunden/Woche für 3 Jahre bei einem Träger der Behindertenhilfe (kann nachgereicht werden).
  • Einreichen der vom Träger ausgefüllten Ausbildungsabsichtserklärung (kann nachgereicht werden, Download siehe unten).
  • Der Träger muss einen Kooperationsvertrag mit uns abschließen (Download siehe unten).

Fragen rund um die praxisintegrierte Ausbildungsform

Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Hilfreich können dabei unsere Kooperationspartner sein (siehe Unterpunkt Praxisort).

Es ist nötig beim Träger der angestrebten Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Anschreiben, Lebenslauf, aktuellen Zeugnissen, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc. Wir empfehlen Ihnen FRÜHZEITIG mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz zu beginnen.

Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende Kooperationsvereinbarung unterschreiben und an die Schule schicken.

Zudem muss Ihnen die Ausbildungsabsichtserklärung ausgestellt werden und Sie müssen einen Ausbildungsvertrag (Dienstvertrag) spätestens am ersten Schultag nachweisen.

Ja, der Träger muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung zahlen. Diese soll den jeweiligen Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – entsprechen.

Sie können sich jeder Zeit bis zum Beginn der Ausbildung anmelden. Alle Anmeldungen nach der offiziellen Anmeldewoche kommen automatisch auf die Warteliste und werden je nach Verfügbarkeit von Schulplätzen berücksichtigt.

Auskunft geben:

kollegium-jens-friedrichs

Dipl. Pfl. Jens Friedrichs

Bildungsgangleitung