Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Berufskolleg Königstraße
der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium
Königstraße 1
Augustastraße 52/54
Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung und bauen auf einer beruflichen Erstausbildung und/oder Berufserfahrung auf. Die Fachschulen vermitteln einen staatlichen Berufsabschluss und einen höheren allgemeinbildenden Abschluss, die Fachhochschulreife. Die Ausbildung findet in den Lernorten Schule und Praxis statt.
Neben den allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen (siehe HEP Vollzeit) gelten für die praxisintegrierte Form zusätzlich folgende Punkte:
3 Jahre praxisintegrierte Ausbildung mit 2 Schultagen pro Woche.
In der praxisintegrierten Form der Heilerziehungspflege haben Sie einen Ausbildungsvertrag (Dienstvertrag) von 19,5 Stunden/Woche bei einem Träger der Behindertenhilfe und zwei Schultage/Woche.
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Differenzierungsbereich
Der Unterricht orientiert sich an folgenden Lernfeldern:
Lernfeld 1
Die heilerziehungspflegerische Berufsrolle auf Grundlage inklusiver gesellschaftlicher Prozesse und vor dem Hintergrund des Unterstützungsbedarfs des Menschen mit Behinderung entwickeln
Lernfeld 2
Den individuellen Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung im Kontext seiner Lebensbezüge ermitteln.
Lernfeld 3
Heilerziehungspflegerische Angebote klientenorientiert planen und umsetzen.
Lernfeld 4
Lebens- und Betreuungskonzepte auf Basis einer inklusiven Perspektive vergleichen und anwenden.
Lernfeld 5
Interdisziplinäre Leistungsangebote erschließen, koordinieren und umsetzen.
Lernfeld 6
Rahmenbedingungen sozialer Dienstleistungsunternehmen erfassen und in das heilerziehungspflegerische Handeln integrieren.
Die Lernfelder 1-3 werden vorrangig in der Unterstufe unterrichtet. In der Oberstufe folgen die Lernfelder 4+5. Lernfeld 6 ist Inhalt des berufspraktischen Jahres.
In der Unter- und Oberstufe findet jeweils ein achtwöchiges Praktikum in einer Einrichtung der Behindertenhilfe statt. Geeignete Einrichtungen sind beispielsweise Werkstätten, Wohnheime, Außenwohngruppen oder Tagesstrukturen für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen.
Generell sind Studierende nicht an einen festen Träger oder eine Einrichtung gebunden und können sich bei der Wahl Ihres Praxisortes frei entscheiden.
Folgende Träger/Einrichtungen sind Kooperationspartner unserer Schule und nehmen bevorzugt Studierende des Berufskollegs Königstraße auf:
Träger / Einrichtung | Adresse |
Arbeiterwohlfahrt (AWO) | Herzogstraße 36 |
Caritasverband Gladbeck e.V. | Mühlenstr. 1-3 |
Diakonisches Werk | Limperstraße 15 |
Diakonische Stiftung Wittekindshof | Bahnhofstraße 13 |
Heimstatt Engelbert | Vorrathstraße 18 |
Integrationsmodell IM | Heidehang 7 |
Lebenshilfe NRW | Humboldstraße 165 |
Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH | Chattenstraße 20a |
SeLe | An der Sandbahn 10 |
Sozialwerk St. Georg e.V. | Holthauser Straße 14 |
Sozialwerk St. Georg e.V. | Hochkampstraße 70 |
Sozialwerk St. Georg | Emscherstraße 41 |
Sozialwerk St. Georg e.V. | Feldhauser Straße 206 |
wewole Werken gGmbH | Langforthstraße 24 |
Ziel der Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in ist eine ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung abgestimmte Umsetzung der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Dabei arbeitet der/die Heilerziehungspfleger/-in selbstständig und eigenverantwortlich als pädagogische und pflegerische Fachkraft für Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen in den Bereichen der personenzentrierten Beratung, Begleitung, Bildung und Pflege.
Doppelqualifikation der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss des berufspraktischen Jahres können Sie neben dem Berufsabschluss des/der staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers/-in zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben.
Mit der abgeschlossenen Ausbildung eröffnen sich Ihnen vielfältige Studienmöglichkeiten in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Außerdem werden zahlreiche berufsinterne Fort- und Weiterbildungen zu spezifischen Leitungsfunktionen angeboten.
Fortbildungen im Rahmen der Ausbildung
Im Rahmen des berufspraktischen Jahres bieten wir den Studierenden folgende durch qualifizierte Dozenten durchgeführte Fortbildungen an:
Grundlagen der Gebärdensprache
Umgang mit selbst- und fremdverletzenden Verhaltensweisen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Medikamentenkunde
Wahrnehmung und Beobachtung im Raum (Consoltheater Gelsenkirchen)
Sexualität und Mensch mit Behinderung
Basale Stimulation in der praktischen Arbeit im berufspraktischen Jahr
Herausfordernde Verhaltensweisen
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Hilfreich können dabei unsere Kooperationspartner der HEP Vollzeit sein (siehe dort).
Es ist nötig beim Träger der angestrebten Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Anschreiben, Lebenslauf, aktuellen Zeugnissen, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc. Wir empfehlen Ihnen FRÜHZEITIG mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz zu beginnen.
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende Kooperationsvereinbarung unterschreiben und an die Schule schicken.
Zudem muss Ihnen die Ausbildungsabsichtserklärung ausgestellt werden und Sie müssen einen Ausbildungsvertrag (Dienstvertrag) spätestens am ersten Schultag nachweisen.
Ja, der Träger muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung zahlen. Diese soll den jeweiligen Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – entsprechen.
Es gibt zwei mögliche Szenarien der Anmeldung. Zunächst entnehmen Sie den Anmeldezeitraum den Infos zur Anmeldung auf der Homepage.
Es gibt zwei mögliche Szenarien der Anmeldung. Zunächst entnehmen Sie den Anmeldezeitraum den Infos zur Anmeldung auf der Homepage.
Variante 1: Sie melden sich erst am Berufskolleg an:
In diesem Fall prüfen wir die Aufnahmevoraussetzungen anhand Ihrer einzureichenden Unterlagen. Wenn diese erfüllt sind, erhalten Sie von uns ein Formblatt mit der Bestätigung der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen, mit dem Sie sich dann an einen Träger der Behindertenhilfe werden können. Arbeitsvertrag und Ausbildungsabsichtserklärung reichen Sie nach.
Variante 2: Sie bewerben sich erst bei einem Träger der Behindertenhilfe:
Bei dieser Variante bringen Sie den Arbeitsvertrag und die Ausbildungsabsichtserklärung neben den allgemeinen Unterlagen zur Anmeldung mit. Wir prüfen auch hier die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung und geben Ihnen bei Erfüllung das Formblatt zur Bestätigung der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung für Ihren Arbeitgeber mit.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie postalisch Nachricht über Aufnahme, Wartelistenplatz oder Absage.
Sie können sich jeder Zeit bis zum Beginn der Ausbildung anmelden. Alle Anmeldungen nach der offiziellen Anmeldewoche kommen automatisch auf die Warteliste und werden je nach Verfügbarkeit von Schulplätzen berücksichtigt.
Infoblatt und Hinweise zur Anmeldung
Anschrift
Königstraße 1
45881 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20000
Fax: 0209 / 6384-20055
Öffnungszeiten Büro (außerhalb der Ferien)
Mo. bis Do. von 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. von 8:00 bis 11:30 Uhr
Anschrift
Augustastr. 52/54
45888 Gelsenkirchen
Kontakt
Tel.: 0209 / 6384-20100
Fax: 0209 / 6384-20155
Öffnungszeiten Büro (außerhalb der Ferien)
Mo. bis Do. von 8:00 bis 14:00 Uhr
Fr. von 8:00 bis 11:30 Uhr