Allgemeine Informationen

Alle Fachpraktikerausbildungen sind anerkannte Ausbildungen für Menschen mit  Behinderungen nach §66 BBiG./§42mHwO.

Schulabgänger der Förderschulen, mit Schwerpunkt  Lernen kommen für diese Berufe in Frage.

Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages ist ein entsprechendes Gutachten der Agentur für Arbeit. Die Ausbildungen werden überwiegend in Kooperation mit Maßnahmeträgern und /oder anderen Kooperationsbetrieben durchgeführt.

Fachrichtungen

Am Berufskolleg Königstraße bieten wir folgende Fachpraktiker an:

Ausbildungsdauer

Fachpraktiker Küche

3 Jahre mit Zwischen -  und Abschlussprüfung
Zuständige Kammer : IHK GE

Fachpraktiker Verkauf

2 Jahre mit Zwischen – und Abschlussprüfung
Zuständige Kammer: IHK GE

Fachpraktiker Hauswirtschaft

3 Jahre mit Zwischen – und Abschlussprüfung
Zuständige Kammer : LWK – NRW  Münster