Berufskolleg Königstraße

der Stadt Gelsenkirchen - Berufliches Gymnasium

0209 / 6384-20000

Königstraße 1

0209 / 6384-20100

Augustastraße 52/54

Bildungsgänge Vollzeit - Zweijährige Berufsfachschule

Gesundheit und Soziales (BGF)

Wenn Sie bereits über die FOR verfügen, können Sie hier ihre Fachhochschulreife (FHR) erwerben.

Die zweijährige Berufsfachschule (vormals: Höhere Berufsfachschule) vermittelt berufliche Kenntnisse in den unterrichteten Berufsfeldern und führt zum schulischen Teil der Fachhochschulreife oder – unter bestimmten Voraussetzungen – zur vollen Fachhochschulreife. Sie ist zum einen eine berufsbezogene Schule, in der Schülerinnen und Schüler berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf gehobenem Anspruchsniveau erwerben. Sie ist zum anderen auf den Erwerb der Studierfähigkeit (FH) der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.

Überblick FHR - Schwerpunkt Gesundheitswesen

Der zweijährige Bildungsgang Berufsfachschule (vormals: Höhere Berufsfachschule HBF) im Fachbereich Gesundheit und Soziales bietet die Möglichkeit sowohl den schulischen Teil der Fachhochschulreife als auch berufliche Kenntnisse in den Sozial- und Gesundheitswissenschaften zu erwerben. Der Bildungsgang ermöglicht einen Einstieg in ein Berufsfeld mit Zukunftsperspektive: Er bereitet die Schüler/-innen auf eine Ausbildung im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens vor. Der Abschluss berechtigt zudem zur Aufnahme einer Ausbildung in den Fachschulen des Sozialwesens oder zu einem Studium an einer Fachhochschule.

Zum Erwerb der Fachhochschulreife müssen erforderliche Praktika absolviert werden. Vor- und Nachbereitung dieser Praktika sind u.a. Bestandteile des Unterrichts. Durch die Theorie- und Praxisverzahnung ist gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler eine grundlegende Vorbereitung auf berufliche Praxis erfahren.

Zum Besuch dieses Bildungsganges benötigen Sie:

  • mindestens einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife / FOR) oder
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Wie geht es nach dem Abschluss weiter?

Neben vielen weiteren Möglichkeiten einer Fort- bzw. Weiterbildung, sind die wohl wichtigsten:

Mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunktes ein Übergang in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums möglich, um die Allgemeine Hochschulreife (AHR) zu erwerben.

Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung (fachlich nicht eingeschränkt)

Der Abschluss berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung in den Fachschulen des Sozialwesens.

Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule (fachlich nicht eingeschränkt)

Auskunft geben:

kollegium-gisa-roemer

Gisa Römer

Bereichssleitung
kollegium-claudia-brueckner

Claudia Brückner

Bildungsgangleitung
kollegium-katrin-antke

Katrin Antke

Bildungsgangkonferenzvorsitz